1. Ist meine Veranstaltung vom Verbot betroffen?
Auf www.yellowconcerts.de finden Sie alle Informationen. Diese werden ständig aktualisiert. Sollte es keinen Hinweis zu einer Verlegung/Absage geben, findet Ihre Veranstaltung nach aktuellem Stand der Dinge statt. Bitte beachten Sie, dass es bei der momentanen Lage immer wieder zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Informieren Sie sich deshalb bitte am Veranstaltungstag erneut, am besten bevor Sie losfahren.
2. Ich besitze Karten für eine betroffene Veranstaltung und es gibt noch keine Information. Was passiert mit den Tickets?
Wir versuchen so schnell wie möglich einen Nachholtermin zu finden. Tickets behalten dann für den Ersatztermin ihre Gültigkeit und müssen nicht getauscht werden.
3. Wie erhalte ich Informationen zu den aktuell erlassenen Veranstaltungsverboten?
Der hinter den Verboten stehende Infektionsschutz wird über die Bundesländer geregelt, Auskunft geben die örtlichen Gesundheitsbehörden und das Bundesgesundheitsministerium.
4. Wie erfahre ich von dem Nachholtermin?
Hier bitten wir um etwas Geduld. Sobald der Nachholtermin feststeht, werden wir diesen unter www.yellowconcerts.de veröffentlichen. Bitte beachten Sie die Übersicht. Die Ticketsysteme werden dann analog informiert.
5. Ich kann bei dem Ersatztermin nicht kommen. Kann ich meine Tickets zurückgeben? Und wo kann ich das tun?
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung im Kulturbereich sieht vor, dass Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen. Diese Regelung gilt für alle Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Gerne informieren wir Sie über die weiteren Schritte. Bitte bewahren Sie ihre Karten auf.
6. Eine Veranstaltung wurde ersatzlos abgesagt. Wie erhalte ich mein Geld zurück?
Sollte die Veranstaltung komplett abgesagt worden sein, werden die Tickets erstattet und können an der Vorverkaufsstelle, bei der sie gekauft wurden (bitte nur dort!), zurückgegeben werden. Bitte keine Tickets an uns senden.
7. Allgemeines
Die Lage ist nach wie vor sehr unübersichtlich und nicht für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Man darf zwar eingequetscht in eng bestuhlten Flugzeugen, Bahnen und Bussen sitzen, aber keine Veranstaltungen in gut belüfteten Hallen besuchen. Der Veranstaltungsbranche fehlt leider die Lobby in Berlin. Aktuell planen wir –soweit möglich, bzw. gestattet- grundsätzlich alle Veranstaltungen durchzuführen. Bitte informieren sie sich deshalb auf unserer Homepage regelmäßig über den aktuellen Stand, insbesondere bevor sie zu einem Termin losfahren würden.